Dachgeschossausbau anzeigen
Gemäß Art. 5 Abs. 2a Satz 2 Kommunalabgabensatzung (KAG) sind Beitragspflichtige (Grundstückseigentümer) verpflichtet, dem Beitragsgläubiger (Gemeinde Möhrendorf) für die Höhe des Beitrags maßgebliche Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen, auf Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen, Auskunft zu erteilen.
In diesem Zusammenhang ist im Falle eines Ausbaus ein Grundrissplan des Dachgeschosses einzureichen.
Unter folgenden Links können Sie dies digital und verschlüsselt erledigen:
moehrendorf.ftapi.com/submit/bauamt_moehrendorf_de